Swisscom darf nur noch in der Point-To-Point-Topologie ausbauen, statt Point-To-Multipoint ab dem Manhole zu verwenden. Die Netzarchitektur mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Straßenschacht ist laut Weko kartellrechtswidrig. Nötig sei der Ausbau von einer Zuleitung für jeden Haushalt, hieß es weiter.

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